Ein Fahrzeug muss mindestens sechs Monate weiter genutzt werden und verkehrssicher repariert werden, wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall fiktiv geltend gemacht werden. Aus den Gründen: . …Unstreitig ist das Kfz ausweislich der auf den 23.05.2011 datierten Reparaturbescheinigung des Sachverständigen entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen in seinem Gutachten repariert worden. Der Kläger macht gleichwohl nicht … Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.07.2013 – Weiternutzung eines Fahrzeugs für sechs Monate als Voraussetzung für eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten weiterlesen
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