Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.07.2013 – Weiternutzung eines Fahrzeugs für sechs Monate als Voraussetzung für eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten

Ein Fahrzeug muss mindestens sechs Monate weiter genutzt werden und verkehrssicher repariert werden, wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall fiktiv geltend gemacht werden. Aus den Gründen: . …Unstreitig ist das Kfz ausweislich der auf den 23.05.2011 datierten Reparaturbescheinigung des Sachverständigen entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen in seinem Gutachten repariert worden. Der Kläger macht gleichwohl nicht … Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.07.2013 – Weiternutzung eines Fahrzeugs für sechs Monate als Voraussetzung für eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten weiterlesen